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Qualitätsmanagement

 – Durch Optimierung und Standardisierung Zeit für das Wesentliche gewinnen –

Im SGB V/IX/XI ist die Verpflichtung für jede Einrichtung des Gesundheitswesens zur Implementierung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagement-Systems festgeschrieben. Zudem sind Arztpraxen verpflichtet ein Qualitätsmanagementhandbuch vorzuhalten. Rehabilitationseinrichtungen müssen, um weiterhin Versorgungsverträge zu erhalten, ein BAR-anerkanntes Qualitätszertifikat nachweisen.
Gerade im Qualitätsmanagement herrschen in den meisten Einrichtungen Wissensdefizite und Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Externes Know-How bei der Konzeption des eigenen Qualitätsmanagement-Systems und bei der Implementierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses bis hin zur Begleitung zur externen Zertifizierung sorgen für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Diesen können Sie zusätzlich zu Werbe- und Marketingmaßnahmen einsetzen.